Lange galten sie als kommunales Experiment, letztes Jahr wurden sie in Gemeinden mit über 5000 Einwohnern ohne deutschen Pass zur Vorschrift: die Integrationsräte. Am Sonntag sind über 1 Million Migranten in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, ihre Interessenvertretung zu wählen.
Am 7. Februar können in über 100 Kommunen in NRW alle Migranten, die mindestens 16 Jahre alt sind und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten, zur Wahlurne schreiten. Aber auch deutsche Staatsbürger, die weniger als 5 Jahre in Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, dürfen ihre Stimme abgeben.
1200 Mandate warten auf Vergabe
Auf dem Wahlzettel finden sich hingegen deutsche wie nicht-deutsche Bürger, die sich meist zu Wahllisten zusammengeschlossen haben. Oftmals bilden sich Wahlblöcke entlang der Nationalitäten der ethnischen Minderheiten in den Städten. Insgesamt sind fast 1200 Mandate zu vegeben.
Der Integrationsrat besteht im Regelfall aus zwei Dritteln solch direkt gewählter Kandidaten der Migranten. Das letzte Drittel wird dann mit ausgewählten Ratsvertretern aufgefüllt. So soll im Idealfall ein Gremium entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit der Kommunalpolitik steht und Integrationsanliegen in alle Politikbereiche der Gemeinde einbringt.
Die Stimme der Migranten
Menschen mit Migrationshintergrund eine Stimme zu geben – dies ist die Grundidee der Integrationsräte. Denn diese können zumeist laut Gesetz nicht an den regulären Kommunalwahlen teilnehmen. Wenn Integration gelingen soll, darf aber politische Teilhabe und Mitwirkung nicht auf deutsche Bundesbürger beschränkt bleiben. Genau deshalb können ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die Integrationsräte ihre Anliegen und Interessen artikulieren und in den kommunalen politischen Prozess einbringen.
Geringe Wahlbeteiligung in den letzten Jahren
So zumindest die holden Vorsätze. In der kommunalen Realität verfügen – laut Kritikern – die politischen Gremien der Migranten über geringen Einfluss und wenig Akzeptanz. Ohnehin haben sie nur beratenden Charakter, ähnlich eines Ausschusses. Vielleicht darum lag die Wahlbeteiligung zuletzt nur bei etwa 12 Prozent. Im Umkehrschluss ist eine derart geringe Quote natürlich wenig förderlich für eine höhere Bedeutung der Integrationsräte.
Lange galten Integrationsräte, die oftmals noch Ausländerbeiräte hießen, als freiwillige Sache und hatten in 59 Städten NRWs Experiment-Charakter. Seit letztem Jahr hingegen schreibt die Gemeindeordnung des Landes einen Integrationsrat zwingend vor, wenn in Kommunen mehr als 5.000 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft leben. Ebenso muss in Kommunen mit einem Ausländeranteil ab 2000 Menschen ein solches Gremium existieren, wenn ein Antrag vorliegt.
-tv-
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