Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die städtischen Beschäftigten in Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes für Mittwoch, den 6. Mai 2009, zu einem Warnstreik aufgerufen. Die Stadt Gelsenkirchen weist deshalb alle betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten darauf hin, dass dadurch in den 48 städtischen Kindertageseinrichtungen und in der außerschulischen Tagesbetreuung an der Bergmannsglückstraße ab 14 Uhr keine Betreuung stattfinden kann. Die Einrichtung von Notgruppen ist nicht möglich.
Auch Termine, die für den Nachmittag mit dem Referat Erziehung und Bildung vereinbart worden sind, können nicht eingehalten werden.
Auch in Dortmund ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen:
Seitens der Gewerkschaft ver.di werden Beschäftigte der Stadt Dortmund im Bereich „Sozial- und Erziehungsdienst“ zur Teilnahme an einem ganztägigen Warnstreik am Mittwoch, 6. Mai, aufgerufen. Beeinträchtigungen im Bereich der Kinderbetreuung sind nicht auszuschließen. Wie viele Beschäftigte diesem Aufruf tatsächlich folgen werden, ist nicht bekannt.
Das Personalamt der Stadt Dortmund hat die Beschäftigten per Rundschreiben u.a. darüber informiert, dass in allen kommunalen Verwaltungen, Betrieben und Unternehmen Friedenspflicht herrscht, weil für den kommunalen Bereich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nicht gekündigt wurde. Somit stellen die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen oder ihre Unterstützung Dienstpflichtverletzungen dar. Wer dennoch während der Arbeitszeit am Warnstreik teilnimmt, hat für die ausgefallene Arbeitszeit keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Ein Vor- oder Nacharbeiten dieser ausgefallenen Arbeitszeit ist ebenso nicht möglich.
Die Beschäftigten wurden auch darauf aufmerksam gemacht, dass das Sperren oder Verschließen von Gebäuden, insbesondere von Kindertageseinrichtungen sowie das Benutzen von Gegenständen des Arbeitgebers rechtswidrig ist. Arbeitswilligen darf der Zugang zum Dienstgebäude nicht verwehrt werden.
pm/eRe