Startseite/ Bezirksregierung legt Einspruch gegen Dortmunder Wahl ein
Merkliste (0)Der Einspruch richtet sich nicht nur gegen die Wahl des Oberbürgermeisters, sonder auch gegen die Ratswahl und die Wahl der zwölf Bezirksvertretungen. Die zentrale Begründung lautet, die „unzulässige Wahlbeeinflussung“ durch „pflichtwidrige Nicht- und Falschunterrichtung“ des Rates und der Dortmunder Bürger über die Lücke im Haushalt.
Laut Bezirksregierung haben der amtierende OB Langemeyer und die Stadtkämmerin Dr. Christine Uthemann wider besseren Wissens den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses bis kurz vor der Wahl suggeriert, der Haushalt sei geregelt. Auch Ulrich Sierau, OB-Kandidat der SPD, sei informiert gewesen und schwieg.
Die Bezirksregierung beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2003, das zur Wahlmanipulation auch Täuschungen und Desinformation des Wählers zählt. Weiterhin erhebt Arnsberg Einspruch gegen die Verlegung von 22 Wahllokalen in „Raucherkneipen“, wo Jugendliche mit 16 Jahren keinen Zutritt haben. Auf Kommunalebene sind 16jährige zur Wahl bereits zugelassen.
Die Bezirksregierung Arnsberg fordert Oberbürgermeister Dr. Langemeyer auf, sein Amt als Wahlleiter bei der Behandlung der Einsprüche nicht auszuüben.
-pm/sos-
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