Sie sind momentan in:

Startseite/ Gesetz zum Feiertag

Merkliste (0)
 
 

Freizeit und Kultur

 
Tweet | Gefällt mir | Bookmark
| Senden | Merken
0 Kommentare | Trackback URL

Gesetz zum Feiertag

Der Karfreitag genießt besonderen Schutz

 
Freizeit und Kultur , Fr. 03.04.2009, Autor: Eva Rendl
 
Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund erinnert schon jetzt daran, dass der Karfreitag, dieses Jahr der 10. April 2009, einer der höchsten christlichen Feiertage ist. An diesem Tag gelten bestimmte Gesetze, die der Einhaltung der Feiertagsruhe gelten.




 
Das Ordnungsamt bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der „Karfreitag“, 10. April 2009, als sogenannter „stiller Feiertag“ besonders geschützt ist. Deshalb sind am Karfreitag von 0 Uhr bis zum nächsten Tag 6 Uhr zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz folgende Veranstaltungen nicht gestattet:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (Großmärkte bis zum nächsten Tag 3 Uhr),
- sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden,
- der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten,
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb,
- alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen,
- alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen,
- die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind.
- Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes, 6 bis 11 Uhr, verboten.
Öffentlicher Tanz ist bereits am Gründonnerstag, 9. April 2009, ab 18 Uhr verboten.
In Zweifelsfällen helfen die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes, Hoher Wall 15, 44122 Dortmund, unter Telefon (0231) 50 - 2 28 41 gerne weiter.
pm/eRe

 

Kontakt

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist:
http://www.ruhrportal.de/der-karfreitag-geniesst-besonderen-schutz.html

Tweet | Gefällt mir | Bookmark
| Senden | Merken

Wie bewerten Sie diesen Artikel?

super!

gut

mittel

geht so

schlecht

 
 

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Ihre Meinung zu: Gesetz zum Feiertag

 

Ruhrportal.de Ruhrportal.de

Springe zum Hauptinhalt »

präsentiert von: