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Expertenrat tagt über eine frühere Abschaffung der Studiengebühren in NRW

Frühere Abschaffung der Studiengebühren in NRW?

 
Ruhrgebiet , Fr. 26.11.2010, Autor: Ernst
 

Nachdem Studierende bereits im August dieses Jahres aufatmen konnten, da eine Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/12 beschlossen wurde, debattiert heute ein Expertenausschuss darüber, ob diese Abschaffung bereits zum Sommersemester des kommenden Jahres möglich ist. Vorreiter dieser Idee ist die Linkspartei, welche für eine Finanzierung aus dem Nachtragshaushalt 2010 plädiert.

 

Seit dem Wintersemester 2006/07 haben Hochschulen in NRW per Gesetz die Möglichkeit Gebühren mit einer Maximalhöhe von 500 Euro für ein Studiensemester zu erheben. Dafür wurden umfangreiche Änderungen im Studienbeitrags- und Hochschulabgabegesetz vorgenommen, die eine Steigerung der Studienqualität mit sich bringen sollten. Zur Folge hatte diese Erhebung aber auch, dass zahllose Abiturienten, vornehmlich aus einkommensschwachen Familien, von einem Hochschulstudium absahen, aus Angst vor einer zu hohen Verschuldung.

Auch diejenigen, die den Gebühren zum Trotz ihr Studium begannen, oder inmitten ihrer Studienzeit davon beeinträchtigt wurden, haben seither, sofern sie nicht aus finanzstarken und förderungswilligen Elternhäusern stammen, hart unter dem zusätzlichen finanziellen Druck zu kämpfen.

Beschluss zur Abschaffung schon gefasst

In einem Beschluss des nordhrein-westfälischen Kabinetts vom 31. August 2010 wurde Grund zum Aufatmen gegeben. Zum Wintersemester 2011/12 werden die Studiengebühren für das Land NRW endlich wieder abgeschafft. Um die Maßnahmen der Hochschulen, welche aus den Geldern durch Studiengebühren finanziert worden sind, nicht zu gefährden, plant man eine Ausgleichszahlung von 249 Euro auf die Hochschulen NRWs verteilt. Diese Summe ergibt sich aus den 2009 erhobenen Studiengebühren aller Hochschulen, die ebendiese Gelder veranschlagten.

Doch dieser Beschluss stellt die Linkspartei in NRW noch nicht zufrieden. Es müsse möglich sein, bereits im Sommersemester 2011 die Studierenden von der Zahlungslast zu befreien. Auf die Frage, warum der Kabinettsbeschluss denn nicht früher realisiert werden könne, antwortet das Ministerium für Wissenschaft und Forschung in NRW, dass erst die sichere Finanzierung für eine Ausgleichsleistung stehen muss. Dieses sieht in einer verfrühten Abschaffung ebenfalls eine hohe Gefahr für Maßnahmen, die mit Hilfe der Studiengebühren finanziert werden, wie beispielsweise verlängerte Öffnungszeiten der Bibliotheken.

Kann der Nachtragshaushalt 2010 die Ausgleichszahlung finanzieren?

Die Linkspartei sieht jedoch eine Möglichkeit der Finanzierung der Ausgleichszahlung durch den Nachtragshaushalt des Jahres 2010. Eine Durchführbarkeit einer solchen Lösung lehnt das Ministerium für Wissenschaft und Forschung allerdings mit der Begründung ab, dass für eine solche Maßnahme die Gesetzesgrundlagen nicht ausreichen würden – wohlgemerkt eine Grundlage, die es selbst geschaffen hat.

Um über die Vor- und Nachteile einer verfrühten Abschaffung der Studiengebühren zu debattieren trifft sich heute ein Expertenausschuss. Dieser besteht aus diversen Mitgliedern des NRW Bildungssystems von Rektoren bis hin zur Landeselternschaft. Nach wie vor steht die rot-grüne Regierung hinter ihrem Plan, die Studiengebühren erst zum Wintersemester abzuschaffen. Jedoch seitens der FDP weht ein ganz anderer Wind. Diese steht eher hinter einer ähnlichen Position wie die Hochschulräte selbst, welche eine Abschaffung ausschließt. Der Vorschlag der FDP lautet, eine Zahlung der Gebühren auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Studiums zu verschieben. Doch auch das befreit Studierende nicht von der Angst vor einer Überschuldung.
 

 

-de-

 

 

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