Die Ruhr-Zeit wird sich in ihrer nächsten Ausgabe u. a. mit dem Thema „Wie durch eine qualitative Verbesserung des Reportings die Kreditbereitschaft der Hausbanken gefördert werden kann“ beschäftigen. Dabei sollen auch auf die sich abzeichnenden Änderungen der Qualitätsanforderung an Jahresabschlüssen sowie die Auswirkungen des jetzt verabschiedeten BilMoG (Bilanzmodernisierungsgesetz) eingegangen werden. Ruhr-Zeit führte hierzu ein Interview mit dem Vorstand des business club ruhr, Herrn Wilfried Duesing, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Ruhr-Zeit: „Auf der letzten Redaktionskonferenz haben Sie angeregt, das vorgenannte Thema zu einem der Schwerpunkte der nächsten Ausgabe zu machen. Was waren die Gründe, die Sie dazu bewogen haben?“
Duesing: „Die Wirtschaftskrise hat jetzt auch den Mittelstand erreicht. Die jetzt veröffentlichten
Jahresabschlüsse für 2008 zeigen leider ein Bild, das nicht mehr der aktuellen Realität entspricht. Niemand kann eine realistische Prognose für das laufende und kommende Jahr abgeben. Deshalb kommt der Verlässlichkeit von Zahlen und damit des schnelleren und sicheren Einblicks in die wirtschaftliche Lage eine noch stärkere Bedeutung zu.“
Ruhr-Zeit: „Was erwarten denn die Banken?“
Duesing: „Die Banken benötigen zeitnah aufgestellte Jahresabschlüsse, in denen die Risiken des Unternehmens vollständig beschrieben sind und unterjährig verlässliche betriebswirtschaftliche Auswertungen, die die Entwicklung zutreffend abbilden.“
Ruhr-Zeit: „Das ist ja eigentlich nichts Neues, das haben die Banken ja schon immer erwartet.“
Duesing: „Das ist zwar zutreffend, es darf jedoch nicht übersehen werden, dass sich zunehmend ein standardisiertes Kreditverfahren durchsetzt. Hier fällt schon der eine oder andere Fall deshalb durch, weil die Jahresabschlüsse in formeller Hinsicht unrichtig sind und wichtige gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.“
Ruhr-Zeit: „Was prognostizieren Sie für die nächste Zeit?“
Duesing: „Jetzt sind der Mittelstand und die Berater gleichermaßen gefordert. Es hat in den letzten Jahren Veränderungen des Handels- und Insolvenzrechts gegeben, die bisher nur zögerlich oder gar nicht umgesetzt wurden. Spätestens durch die Anwendung des BilMoG ab 2010 kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Der Unternehmer sollte sich nicht nur darauf verlassen, dass sein Berater weiß, wie ein Jahresabschluss zu erstellen ist, sondern auch die berechtigten Kritiken seines Bankbetreuers ernst nehmen. Es geht nicht mehr nach der Devise: „Same procedure as every year“ („Das gleiche Prozedere wie in jedem Jahr“).“
Ruhr-Zeit: „Ein spannendes Thema. Wir werden in der nächsten Ausgabe Vertretern der steuerberatenden Berufe sowie der Kreditwirtschaft die Möglichkeit geben, hierzu Stellung zu nehmen.“