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Mithilfe der Grundstücksbesitzer ist ab dem 06. Oktober erforderlich

Getrennte Gebühr für Niederschlag- und Schmutzwasser

 
Freizeit und Kultur , Sonsbeck , Mo. 29.09.2008, Autor: michi
 
Nach aktuellem Urteil gerechter aufteilen:
Die Gemeinde Sonsbeck muss aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die Gebührenstruktur neu ordnen. Hinzu kommt, dass die Bebauung im Gemeindegebiet keine einheitliche Struktur aufweist und somit das Verhältnis von eingeleitetem Niederschlagswasser und Schmutzwasser nicht auf allen Grundstücken gleich ist. Insofern ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen (Getrennte Gebühr). Es wird somit keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern der Gebührenbedarf wird – anstatt wie bisher auf nur eine Gebühr – nunmehr auf zwei Gebührenarten aufgeteilt.

Grundlage der Gebühren:
Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist weiterhin die bezogene Trinkwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich dann nach der Größe der überbauten, befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen. Dies sind Flächen, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Wege auf Ihrem Grundstück versickern kann, sondern in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) abgeleitet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies über einen Kanalanschluss oder aber oberflächlich erfolgt.
Um die versiegelten Flächen genau ermitteln zu können, wurde das Gemeindegebiet im Frühjahr 2008 überflogen und Luftbilder erstellt. Für die Erfassung der überbauten und befestigten Flächen auf den Grundstücken wurde von der damit beauftragten Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH, Hecklingen, ein Erfassungsblatt erarbeitet.

An diesem Punkt wird Ihre Mithilfe erforderlich:
Die Angaben auf dem Erfassungsblatt für jede überbaute und befestigte (versiegelte) Fläche des Grundstückes sollte geprüft werden. Die Art der Befestigung muss angegeben werden und durch Kreuzen das Einleitverhalten dieser Flächen. Einzelheiten und Erklärung dazu befinden sich auf einem beiliegenden Merkblatt.
Sollte bei der Überprüfung der Angaben auf dem Erfassungsblatt Abweichungen auftreten, können diese problemlos auf dem Erhebungsbogen eingetragen bzw. ergänzt werden. Das so ergänzte und unterschriebene Erfassungsblatt sollte, so die Bitte der Verwaltung, innerhalb von 3 Wochen mit beiliegendem, kostenfreien Antwortkuvert an die WTE Betriebsgesellschaft zurückgesendet werden. Eine Ausfertigung des Erfassungsblattes ist für den Grundstückseigentümer bestimmt. Werden zu einem späteren Zeitpunkt Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt, ist hierfür ein gesonderter Antrag an die Gemeinde Sonsbeck zu stellen.

Keine Antwort bedeutet volle Einleitung:

Sollten Eigentümer das Erfassungsblatt nicht zurücksenden, wird davon ausgegangen, dass die dargestellte Situation den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und das Niederschlagswasser von allen relevanten Flächen mit voller Versiegelung in die Kanalisation eingeleitet wird. Diese Daten werden dann so zur Weiterverarbeitung genutzt.


Hilfestellung durch Hotline, Infomobil und im Foyer des Rathauses:

Ergeben sich beim Ausfüllen der Erhebungsbögen Probleme, können sich die Beteiligten vom 06.10. bis zum 17.10.2008 an eine gebührenfreie Rufnummer, montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr wenden, wo Ihnen sachkundige Mitarbeiter der Firma WTE bei Fragen oder Schwierigkeiten weiterhelfen werden. Die Rufnummer wird mit dem Anschreiben bekannt gegeben.
Am 08.10.2008 wird Ihnen auch gern persönlich im Infomobil von 10 - 14 Uhr in Labbeck auf dem Marktplatz und von 15 - 19 Uhr in Hamb vor dem Hubertushaus Unterstützung gegeben. Die Termine und Orte werden rechtzeitig in der örtlichen Presse veröffentlicht, bzw. können über die Hotline erfragt werden.
Darüber hinaus ist am 09.10. und am 10.10.2008 jeweils von 10 - 14 Uhr und von 15 - 19 Uhr das Foyer im Rathaus besetzt, in dem die Grundstückseigentümer zu allen Fragen der getrennten Abwassergebühr beraten werden.

 

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