Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit werden mit vielfältigen Anforderungen an ein "Unternehmerdasein" konfrontiert. Sie sind meistens sehr individuell, herausfordernd und nie risikolos. Insbesondere arbeitslose Gründungsinteressierte stehen angesichts der unterschiedlichen Regelungen für Gründer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) und des ALG II vor einem besonderen Erstinformations- und Beratungsbedarf. Orientierung und Informationen sind gefragt, um die Entscheidungen für eine unternehmerische Selbstständigkeit treffen zu können.
Einen Überblick vermitteln die Informations- und Orientierungsveranstaltungen, die das Gründungsbüro der Stadt Duisburg in Kooperation mit der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg, der Agentur für Arbeit und der ARGE Duisburg anbietet.
Die nächste Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 22. Oktober, von 10 bis 12.30 Uhr im Gründungsbüro der Stadt im Amt für Statistik, Stadtforschung und Europaangelegenheiten auf der Bismarckstraße 150-158 in Duisburg-Neudorf, 1. Etage, Raum 100.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine telefonische Anmeldung wird erbeten. Die Teilnehmenden erhalten Informationen über die Voraussetzungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die Bedingungen der sozialen Absicherung, die Förderinstrumente Gründungszuschuss und Einstiegsgeld sowie über die ersten Planungsschritte. Vorgestellt werden auch die neuen Perspektiven einer "Zirkelberatung NRW" für Kleingründungen und deren finanzielle Unterstützung des Landes.
Die Fördervoraussetzungen für das neue Programm "Gründercoaching Deutschland" sind ebenfalls Bestandteil der Info-Veranstaltung.
Infos und Kontakt: Gründungsbüro der Stadt Duisburg, Magdalena Kowalczyk (0203) 283- 4997, m.kowalczyk@stadt-duisburg.de oder Karin Schillings (0203) 283-2249, k.schillings@stadt-duisburg.de
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