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GRÜNE - Markus Kurth

GRÜNE - Markus Kurth

 
Deutschland , Mo. 14.09.2009, Autor: schlanstedt
 
Markus Kurth, 1966 in Bonn geboren, hat seinen Wahlkreis in Dortmund. Der Politologe ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages und übt dort die Funktion des sozial- und behindertenpolitischen Sprechers aus. Dort kümmert sich Markus Kurth in erster Linie um Themen wie die Auswirkungen von Hartz IV, Ökologie und soziale Gerechtigkeit, Rechte für Menschen mit Behinderungen, Unfallversicherung oder soziale Bürgerrechte. Zudem ist er Obmann der Grünen im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Markus Kurth, Abgeordneter der GRÜNEN, stand ruhrportal.de Rede und Antwort.
 © Markus Kurth, GRÜNE
© Markus Kurth, GRÜNE
 

ruhrportal.de: Wohin würden Sie Ihre Fraktionskollegen anlässlich eines Besuchs im Ruhrgebiet zum Essen einladen?
Markus Kurth: In das Depot in Dortmund. Das Depot ist ein altes Straßenbahndepot, welches zu einem Kulturzentrum mit Gastronomie ausgebaut wurde und liegt in meinem Stadtbezirk, der Dortmunder Nordstadt.

ruhrportal.de: Das Ruhrgebiet war die wichtigste Industrieregion Deutschlands. Das war mal. Wo sehen Sie die wirtschaftliche Zukunft der Region mit Rücksicht auf das verliehene Prädikat „Kulturhauptstadt 2010“?
Markus Kurth: Das Ruhrgebiet hat durchaus eine Zukunft als Tourismusstandort. Viele Menschen, die zum ersten Mal ins Ruhrgebiet kommen, staunen wie grün die Städte sind, wie viele kulturelle Attraktionen es gibt (beispielsweise die alten Zechen, das Konzerthaus in Dortmund, der Bahnhof Langendreer in Bochum, die vielen Kleinkunsttheater, wie das Fletch Bizzel) und über die vielen attraktiven gastronomischen Angebote. Hierauf kann das Ruhrgebiet aufbauen. 

ruhrportal.de: Befürworten Sie Studiengebühren? Wenn ja: Haben Sie selbst welche gezahlt? Wenn nein: Möchten Sie die nun gerne nachzahlen?
Nein. Nein, das würde ich nicht. Ein Studium muss gebührenfrei zugänglich bleiben, um Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten.

ruhrportal.de: Wie würde rückwirkend Ihr persönliches Rettungskonzept für die Traditionsunternehmen des Ruhrgebiets Arcandor und Opel aussehen?
Markus Kurth: Opel kann nur gerettet werden, wenn es ein nachhaltiges „Grünes“ Konzept gibt. Die Autoindustrie produziert derzeit mit einer Überkapazität von 30% - hier muss über Rückbau nachgedacht werden. Die Produktion und Produkte müssen umweltfreundlich werden. Energiesparende Autos, Elektroautos und neue innovative Antriebstechniken müssen gefördert und entwickelt werden. Hier bietet sich das Ruhrgebiet als Technologiestandort zur Entwicklung neuer Produkte an. Hier können in Forschung und Entwicklung und schließlich in der Produktion neue Arbeitsplätze entstehen. Anstatt in alte Techniken  zu investieren und Milliarden in der Umweltprämie versickern zu lassen müssen staatliche Unterstützungsprogramme an Nachhaltigkeitskonzepten ausgerichtet werden.

Die Pleite von Arcandor ist aufgrund von Missmanagement entstanden. Ich befürworte hier die Begrenzung von Managergehältern und eine entsprechende Haftungsregelung. Manager die verantwortungslos handeln und dafür auch noch belohnt werden darf es nicht mehr geben.
In Unternehmen müssen erweiterte Mitspracherechte und Beteiligungen für Angestellte ermöglicht werden.

ruhrportal.de: Befürworten Sie den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan? Wie rechtfertigen Sie den Einsatz verfassungsrechtlich?*
Markus Kurth: Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan kann und darf nur im Rahmen des Einsatzes der Internationalen Schutztruppe ISAF stattfinden. Eine Beteiligung an der Operation „Enduring Freedom“ lehne ich ab. Da sich inzwischen diese Einsätze kaum voneinander trennen lassen, fordere ich einen Strategiewechsel in der Afghanistan-Politik. Die Stärkung der Zivilgesellschaft genießt hier höchste Priorität. Hierfür muss massiv in die Ausbildung der eigenen Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei, investiert werden. Außerdem benötigen wir eine schrittweise Rückzugsstrategie der Truppen aus Afghanistan.

ruhrportal.de: Wer trägt Ihrer Meinung nach die Verantwortung für die Wahlmüdigkeit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger?
Zum einen sind die vier Jahre Große Koalition sicherlich ein Auslöser für die Wahlmüdigkeit vieler Bürgerinnen und Bürger. Die großen Parteien sind konturlos geworden. Zum anderen müssen wir Kontroversen austragen. Es gibt keine Themen, die nicht in den Wahlkampf gehören. Man muss über unterschiedliche Positionen streiten. Dann ist Politik interessant.

ruhrportal.de: Wo sehen Sie die dringendsten Probleme unserer Region? Wie wollen Sie diese lösen?
Markus Kurth: Ich sehe die dringendsten Probleme in der Verarmung einer ganzen Bevölkerungsschicht. Hierfür müssen die sog. Hartz-Gesetze geändert und abgemildert werden. Wir brauchen eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes, eine bedarfsdeckende Kindergrundsicherung und massive Investitionen in Bildung und Ausbildung und zwar vom Kleinkindalter an.
Der Strukturwandel im Ruhrgebiet ist nach wie vor eine große Herausforderung. Wir brauchen im Ruhrgebiet massive Investitionen in erneuerbare Energien und die eine Stärkung der Region als Standort von Wissenschaft und Forschung.

ruhrportal.de: Mit welchem Werbe-Slogan würden Sie das Ruhrgebiet kurz und knapp bewerben?
Markus Kurth: Ruhrpott reloaded. Eine Metropole erfindet sich neu.

Lesen Sie das ausführliche Programm der Grünen.

 

* Anmerkung der Redaktion:

Art. 24 GG (2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern. Quelle: Deutscher Bundestag

Art. 25 GG Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Quelle: Deutscher Bundestag

Im Grundgesetz ist ein eingreifen der Bundeswehr nur im Verteidigungsfall angegeben. Die Ächtung aller Angriffshandlungen durch die UN-Charta ist gemäß Art. 25 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bindend. Die Rechtfertigung für Auslandseinsätze der Bundeswehr fällt meist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994, das sich auf Art 24 GG Abs. 2 beruft, zurück. Die Grenzen überschreitende Auslegung des Verteidigungsfalls ist allerdings umstritten.

 

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