Startseite/ CDU und FDP bringen NRW-Nachtragshaushalt vor Gericht
Merkliste (0)Von wegen friedliche Weihnachten: Der umstrittene, aber letzte Woche vom Düsseldorfer Landtag beschlossene Nachtragshaushalt der rot-grünen Minderheitsregierung hat ein juristisches Nachspiel. CDU und FDP gehen den Rechtsweg und legten jetzt beim Landesverfassungsgericht in Münster ihre angekündigte Verfassungsklage ein. Hier könnte sich auch das weitere Schicksal der rot-grünen Minderheitsregierung entscheiden.
Er galt als die Bewährungsprobe und „Stunde der Wahrheit“ für die noch junge rot-grüne Minderheitsregierung von Hannelore Kraft in NRW: der Nachtragshaushalt. Die für 2010 geplante Netto-Neuverschuldung soll mit diesem auf 8,4 Milliarden Euro steigen. Korrektur einer unsoliden Haushaltsführung der Vorgängerregierung, so die Begründung von SPD und Grünen.
Leichter als gedacht passierte der Nachtragshaushalt dann letzte Woche den Landtag – mit freundlicher Unterstützung der Linken.
Verfassungsklage und einstweilige Anordnung
Doch so nicht, entschied nun die Opposition: Eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Münster soll Klarheit bringen, ob die „unverantwortliche Überschuldung“ überhaupt verfassungskonform ist. Zugleich beantragten die Fraktionen von CDU und FDP eine einstweilige Anordnung, um den Vollzug des Nachtragsetat umgehend zu stoppen.
Vom Urteil hängt viel ab: Neuwahlen?
Kommt die Klage durch, wäre dies ein Super-GAU für Rot-Grün und das Schicksal der Minderheitsregierung offener je: SPD und Grüne könnten dann rasche Neuwahlen anstreben und das Experiment Minderheitsregierung vorzeitig beenden.
Mögliche Begründung: Ohne Nachtragshaushalt ist noch strikteres Sparen angesagt, was nur mit einer stabilen Mehrheit und klaren Verhältnissen im Parlament möglich sei.
Nur SPD und Grüne würden von Neuwahlen profitieren
Dass eine solche Mehrheit nach Neuwahlen aus SPD und Grünen bestehen würde, legen derzeit alle Umfragen nahe: In NRW rangiert die SPD derzeit bei 36 %, die Grünen bei ganzen 18 %. FDP und Linke hingegen müssten gar um ihren Wiedereinzug in den Landtag bangen.
Noch ziert man sich, aber...
Rot-Grün kämen Neuwahlen deshalb natürlich nicht ungelegen, aber man will sie derzeit offenbar – noch – nicht: „Ich glaube nicht, dass man den Wählerinnen und Wählern vermitteln kann, man strebt Neuwahlen nur an, weil die Umfragewerte gerade so gut sind“, sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unlängst der Rheinischen Post.
Doch nach einer erfolgreichen Verfassungklage GEGEN den rot-grünen Nachtragshaushalt sähe die Welt wohl anders aus – und man hätte einen ganz anderen Begründungszusammenhang...
-tv-
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