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Landtag berät über neue Verfahren der Bürgermeister-Abwahl - Farce um Sauerlands OB-Abwahl in Duisburg als Hintergrund

Muss Adolf Sauerland in Duisburg bald doch um seinen Posten fürchten?

 
Ruhrgebiet , Do. 11.11.2010, Autor: voßnacke
 

Erst wurde er Opfer einer fiesen Ketchup-Attacke, nun muss er vielleicht doch noch um seinen Oberbürgermeister-Posten fürchten: Duisburgs OB Adolf Sauerland. Auf Antrag der Linken berät der Landtag in Düsseldorf über die Neuregelung von Bürgermeisterabwahlen in NRW. Die Initiative zu einem Abwahlverfahren soll zukünftig auch von Bürgern ausgehen können. Hintergrund: Die Farce um die gescheiterte Abwahl von Sauerland nach dem tragischen Ausgang der Loveparade im Juli.

Nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und dem zweifelhaften Verhalten der Stadtspitze zuvor und danach, fokussierte sich die Wut der Duisburger Bürger auf einen Mann: OB Sauerland. Ein Sturm der Entrüstung forderte, dass er seinen Stuhl räume und die – politische – Verantwortung für das Desaster übernehme. Über 10.000 Unterschriften kamen zusammen.

Doch es nutzte alles nichts: Am 13. September scheiterte die Einleitung des Abwahlverfahrens des Duisburger OBs Sauerland an der nötigen 2/3-Mehrheit im Duisburger Stadtrat. Die politischen Verhältnisse halten seitdem Sauerland im Amt.

Bürgerbegehren soll Amtsenthebung in NRW zukünftig möglich machen

Nun fordern die Linken die Änderung der Gemeindeordnung, so dass zukünftig auch mittels Bürgerbegehren Abwahlverfahren eingeleitet werden können – und nicht wie bisher der Stadrat vorgeschaltet ist. Die sei eine Stärkung der demokratischen Bürgerechte. Heute debattiert der Landtag über die Sache.

Richtige Konsequenz aus den Borgängen in Duisburg?

Der Mehr Demokratie e.V setzt sich für erhöhte direkte Bürgerbeteiligung ein und würde eine Gesetzesänderung begrüßen: „Stimmt der Landtag zu, zieht er damit die richtige Konsequenz aus den Vorgängen um das Loveparade-Unglück in Duisburg“, erklärte Alexander Slonka, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. „Die Duisburger hätten die Möglichkeit bekommen sollen, ihren OB abzuwählen oder ihm das bei seiner Wahl gegebene Vertrauen zu bestätigen“, meint Slonka weiter. Beim aktuellen Verfahren seien sie aber in der Abwahlfrage nur Zuschauer statt eigenständige Akteure.

Andere Bundesländer als Vorbild für Nordrhein-Westfalen

Ein Abwahlverfahren auf Initiative der Bürger gibt es bereits in Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein. Tritt hier ein Bürgermeister aufgrund eines Abwahlantrags nicht zurück, kommt es zum Bürgerentscheid über den Verbleib in seinem Amt.

Auch rot-grüne Landesregierung will Abwahl-Regelungen ändern

Der Antrag der Linken geht nun sogar über Pläne der rot-grünen Landesregierung hinaus. Er sieht kein Quorum, also eine Mindestanzahl der am Bürgerentscheid teilnehmenden Wahlberechtigtne vor. SPD und Grüne plädieren immerhin noch für ein Drittel als Quorum.

-tv-

 

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