(pst) Das Inkrafttreten der Verpackungsnovelle am 4. April 2008 bewirkt, dass Neuerungen beim Pfand für Getränke in Einwegverpackungen bereits ab 1. Januar 2009 gelten. Neu ist die bundesweit gültige Kennzeichnungspflicht mit einem entsprechenden Pfandlogo auf allen Handelsstufen. Kontrollen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass insbesondere im Imbiss- und Kioskbereich pfandpflichtige Dosen für Erfrischungsgetränke und Mineralwässer in Einwegverpackungen ohne Pfandkennzeichnung angeboten werden. Diese werden vielfach im benachbarten Ausland bezogen, da dort keine Pfandpflicht besteht.
Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht wird ab Januar 2009 sowohl vom Ordnungsamt als auch von der zuständigen Unteren Abfallwirtschaftsbehörde verstärkt überprüft. Ab April 2009 gilt die Pfandpflicht auch für die bisher befreiten „diätetischen“ Getränke. Beispiele dafür sind Sport- oder Wellnessdrinks. Pfandfrei sind nach dem 1. April 2009 nur diätetische Getränke, die ausschließlich für Säuglinge und Kleinkinder hergestellt werden. Die Verpackungsverordnung sowie ein umfangreicher Frage- und Antwortkatalog ist im Internet unter
www.bmu.de abrufbar.
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