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Sicherheitstechnische Forderungen wurden nicht berücksichtigt

Planergänzungsbeschluss zur CO-Pipeline

 
Wirtschaft und Politik , Mi. 29.10.2008, Autor: petrag
 
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 15. Oktober 2008 einen Planergänzungsbeschluss zum vorliegenden Planfeststellungsbeschluss der CO-Pipeline vom 14. Februar 2007 erlassen. Der Ergänzungsbeschluss kann seit Montag, 27. Oktober 2008, im Internet auf den Seiten der Bezirksregierung eingesehen werden.

Nach eingehender Prüfung durch die Verwaltung, zeigt sich Stadtdirektor Dr. Peter Greulich von dem 82-seitigen Beschluss enttäuscht: „Die fundierten sicherheitstechnischen Forderungen, die wir auf der Grundlage des Veenker-Gutachtens an die Bezirksregierung gestellt haben, finden keine Berücksichtigung. Gerade in Kreuzungsbereichen von Leitungstrasse und Verkehrswegen kommt es häufiger zu Bauaktivitäten.“ Die Gefahr, dass ein Bagger die Leitung trifft, sei an diesen Stellen besonders groß. „Trotzdem sieht die Bezirksregierung keine Veranlassung, diese Zonen durch stabile Schutzgitter oder Halbbetonschalen abzusichern. Das ist völlig unverständlich“, betont Dr. Greulich. Vor dem Hintergrund, dass Bayer bereits Bereitschaft signalisiert hatte, alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen nachzubessern, sei die Entscheidung der Bezirksregierung nicht nachzuvollziehen. „Eine Chance, wenigstens die Sicherheit in der sowieso schon risikobehafteten – weil siedlungsnahen – Trasse zu erhöhen, wurde somit vertan.“

Dass Zwischenfälle an Pipelines durch Eingriffe Dritter nicht ausgeschlossen werden dürfen, belegt der Unfall an einer Sauerstoff-Pipeline am 7. August 2008 in Köln-Pesch. Ein Bagger mit Bohraufsatz hatte die vier Meter tief verlegte Leitung getroffen, obwohl unweit der Unglücksstelle ein Markierungspfahl stand, der auf die Pipeline hinwies. Da menschliches Versagen nie auszuschließen ist, müssen die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen wirksamer sein. Denn das verlegte Geogitter erfüllt die Anforderungen nicht, wie Feldversuche der Stadt und des TÜV bewiesen haben. Das Veenker-Gutachten hat deutlich aufgezeigt, dass an 50 besonders gefährdeten Stellen auf Duisburger Stadtgebiet die CO-Leitung nicht sicher genug ist. Dies wird in dem Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15. Oktober 2008 jedoch nicht hinreichend berücksichtigt.

Durch den Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung werden auf der Grundlage von Gutachten Ausführungen zum Allgemeinwohl des Vorhabens und zur rechtsrheinischen Trassenwahl ergänzt. Weiterhin werden einzelne Nebenbestimmungen konkretisiert und neu aufgenommen. Auch sicherheitstechnische Aspekte der Rohrleitung werden noch einmal mit einem Gutachten untersucht und erläutert.

Dieser Planergänzungsbeschluss stellt somit den letzten Schritt der Bezirksregierung zur Überarbeitung der Genehmigung der CO-Leitung dar, bevor nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klagen gegen die Leitung entscheidet.

Das Fazit von Dr. Peter Greulich: „Von dem Vorhaben oder dem Trassenverlauf waren weder Bayer noch die Bezirksregierung abzubringen. Mit der Unterschreitung von Sicherheitsanforderungen haben sich die Beteiligten nun im letzten Verfahrensschritt keinen Gefallen getan. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden.“

Pressemeldung Stadt Duisburg
 

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