Kein Vorbild für die Revierkommunen: Zwei Gemeinden aus Brandenburg wollten besonders findig sein und sind die kommunale Finanzkrise einmal anders angegangen. Statt die Gewerbesteuer zu erhöhen, schafften diese sie ab, um Unternehmen anzulocken. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun: Das darf nicht sein!
Eigentlich sind die Gewerbesteuern die wichtigsten noch verbliebenen Einnahmen der Kommunen, die das gähnendleere Stadtsäckel wenigstens noch etwas füllen. Die Regelungen zur Höhe dieser Steuer liegen ausnahmweise einmal gänzlich in den Händen der kommunalen Selbstverwaltung. In der Finanzkrise libeäugeln deshalb nicht wenige Kommunen mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer. Gewerbesteuern gibt es aber nur, wenn auch umsatzstarke Unternehmen und Betriebe sich in einer Stadt ansiedeln, welche quasi als Nebeneffekt auch Arbeitsplätze schaffen und die infrastrukturelle Qualität eines Standortes verbessern.
Eine findige Idee: Aussetzung der Gewerbesteuer
Um solche finanzpotenten Steuerzahler anzulocken, gingen zwei Gemeinden in Brandenburg einmal den umgekehrten Weg jenseits von Steuererhöhungen: Sie schafften die Gewerbesteuer vorübergehend ab, um Anreize für Gewerbeansiedlungen zu schaffen.
Da der Gesetzgeber in Berlin jedoch relativ zügig reagierte, dieser Praxis einen Riegel vorschob und einen Mindeststeuersatz einführte, riefen die Gemeinden das Bundesverfassungsgericht an. Sie fühlten sich in ihrer Selbstverwaltung beschnitten.
Richter in Karlsruhe erteilen Absage
Pustekuchen - urteilte jetzt das oberste Gericht in Karlsruhe. Es sei nicht zulässig, sich derart Wettbewerbsvorteile gegenüber allen anderen Kommunen zu verschaffen und regelrechte „Steueroasen“ zu kreieren. Dies gefährde gar die wirtschaftliche Einheit des Landes. Die Gestaltungsfreiheit über den Mindestsatz hinaus bliebe den Kommunen aber in jedem Fall erhalten.
Falls die Revierkommunen also mit ähnlichen Gedanken gespielt haben, können Sie sich dies nun abschminken.
-tv-
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