ruhrportal.de: Wohin würden Sie Ihre Fraktionskollegen anlässlich eines Besuchs im Ruhrgebiet zum Essen einladen?
Axel Schäfer: In die sehr gute Bochumer Gastronomie.
ruhrportal.de: Das Ruhrgebiet war die wichtigste Industrieregion Deutschlands. Das war mal. Wo sehen Sie die wirtschaftliche Zukunft der Region mit Rücksicht auf das verliehene Prädikat „Kulturhauptstadt 2010“?
Axel Schäfer: a) Wissenschaftsregion, Kultur- und Kreativwirtschaft, Flächendeckende Ganztagsschule
b) Erneuerbare Energien, Elektro-Auto, High-Tech-Steel
ruhrportal.de: Befürworten Sie Studiengebühren? Wenn ja: Haben Sie selbst welche gezahlt? Wenn nein: Möchten Sie die nun gerne nachzahlen?
Axel Schäfer: Nein.
ruhrportal.de: Wie würde rückwirkend Ihr persönliches Rettungskonzept für die Traditionsunternehmen des Ruhrgebiets Arcandor und Opel aussehen?
Axel Schäfer: Ich habe mich seit November 2008 intensiv für die Rettung von OPEL eingesetzt. Warum sollte ich rückwirkend jetzt als Besserwisser auftreten?
ruhrportal.de: Befürworten Sie den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan? Wie rechtfertigen Sie den Einsatz verfassungsrechtlich?
Axel Schäfer: Ja, mit UNO-Mandat (Art. 24 GG – seit 1949!)*
ruhrportal.de: Wer trägt Ihrer Meinung nach die Verantwortung für die Wahlmüdigkeit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger?
Axel Schäfer: In erster Linie die Politik selbst, in zweiter Linie zahlreiche Medien.
ruhrportal.de: Wo sehen Sie die dringendsten Probleme unserer Region? Wie wollen Sie diese lösen?
Axel Schäfer: Faire finanzielle Ausstattung der Kommunen, bessere Kooperation.
ruhrportal.de: Mit welchem Werbe-Slogan würden Sie das Ruhrgebiet kurz und knapp bewerben?
Axel Schäfer: „Ein starkes Stück Europa!“
Lesen Sie das ausführliche Programm der Sozialdemokraten.
* Anmerkung der Redaktion:
Art. 24 GG (2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern. Quelle: Deutscher Bundestag
Art. 25 GG Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Quelle: Deutscher Bundestag
Im Grundgesetz ist ein eingreifen der Bundeswehr nur im Verteidigungsfall angegeben. Die Ächtung aller Angriffshandlungen durch die UN-Charta ist gemäß Art. 25 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bindend. Die Rechtfertigung für Auslandseinsätze der Bundeswehr fällt meist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994, das sich auf Art 24 GG Abs. 2 beruft, zurück. Die Grenzen überschreitende Auslegung des Verteidigungsfalls ist allerdings umstritten.
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