Startseite/ Lehrerin aus dem Revier zieht gegen Spickmich.de vor Gericht
Merkliste (0)Erneut steht das Schülerportal Spickmich.de aufgrund einer Klage einer Realschullehrerin aus Voerde vor dem Oberlandesgericht in Verruf. Die Pädagogin sieht sich aufgrund einer Schülerbewertung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Nachdem ihre Forderung, die Daten über sie zu löschen, bereits vor dem Landgericht Duisburg abgewiesen wurde, klagt die mit einer Durchschnittsnote von 4,3 bewertete Lehrerin nur vor der höheren Instanz.
Eine der positivsten und negativsten Eigenschaften des Web 2.0 gleichermaßen, ist die Möglichkeit für jedermann, seine Meinung zu vertreten und kund zu tun. Zum einen führt das zu einer gewissen Konsequenz unserer Demokratie, zum anderen können durch Unwissenheit, Unprofessionalität oder einer zu großen Themenbezogenheit Werte verfälscht oder gar durch Mutwilligkeit manipuliert werden.
Ein solche Verfälschung, allerdings hervorgerufen durch zu wenige Wertende, wirft eine Lehrerin aus Voerde gerade dem Schülerportal Spickmich.de vor. Hier ist es Schülern möglich, ihre Ansichten über die Lehrkräfte oder die Schulen per Voting zu äußern. Ab einer bestimmten Anzahl von bewertenden Schülern kann eine Durchschnittsnote in den Kategorien Kompetenz, Unterrichtsvorbereitung, Menschlichkeit, Motivation oder auch Eigenschaften wie „cool und witzig“ erhoben werden.
Besonders für Kinder und Jugendliche ist diese anonyme Form der freien Meinungsäußerung eine wichtige Möglichkeit, den Menschen, mit denen sie täglich arbeiten, auf Augenhöhe zu begegnen – Hängt doch häufig die gesamte Schulkarriere an nur wenigen Sympathiepunkten eines einzelnen Lehrers und eine Kritik an selbigen kann verheerende Folgen haben.
Jedoch sieht die Klägerin sich von einer solchen Bewertung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, redet sogar von einem Einschnitt in ihre informationelle Selbstbestimmung. Schon das Landgericht in Duisburg sah ihre Befürchtung nicht bestätigt und stellte das Recht auf freie Meinungsäußerung als vorrangig dar. Doch die Lehrerin pocht auf ihr Recht, genau wie ihre Vorreiterin im Jahr 2009, eine Lehrerin aus Moers, die mit ihrer Klage gegen Spickmich.de sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen ist.
Nach dem damaligen Urteil ist es also vollkommen tragbar, dass Lehrer sich einer Bewertung ihrer Kompetenzen stellen müssen. Für die Einen ist diese offene, anonyme Kritik der pure Horror, wieder Andere sehen diese Kritik als ein wichtiges Maß für ihre Arbeit und finden sie durchaus konstruktiv.
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