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Vereinsverbot führt zu Razzien in NRW

Hat die IHH Verbindungen zur Hamas?

 
Deutschland , Di. 13.07.2010, Autor: voßnacke
 

Am Montag stürmte der Verfassungsschutz in Folge eines Verbotes des Innenministeriums zahlreiche Einrichtungen der „Internationalen Humanitären Hilfsorganisation“ in Duisburg, Köln und dem Rhein-Erft-Kreis sowie in Hessen und Hamburg. Die Razzien wurden mit der Begründung durchgeführt, dass die IHH Spendengelder zur Unterstützung der Hamas im Gazastreifen verwendet haben soll.

Innenminister Thomas de Maizière steht derzeit hart in der Kritik, unter anderem seitens der Linkspartei. Nachdem in der Vergangenheit bereits mehrere islamistische Vereine in Deutschland verboten wurden, trifft es jetzt die „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“. Der Verein sammelte, unter dem Vorwand, so genannte Sozialvereine im Krisengebiet Gaza zu unterstützen, Spendengelder in Millionenhöhe. Jedoch stellte sich heraus, dass diese Einrichtungen eng mit der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas zusammenarbeiten.

Linkspartei zeigt sich kritisch

Maizière untermauerte seine Entscheidung mit den Worten: „Organisationen, die sich unmittelbar oder mittelbar von deutschem Boden aus gegen das Existenzrecht des Staates Israel richten, haben ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verwirkt“. Jedoch stieß er damit vielerorts auf Missgunst, nicht zuletzt bei der Linkspartei, deren Sprecher Wolfgang Gehrke sich, nach wie vor vom ausschließlich humanistischen Gedanken der IHH überzeugt, entrüstet zum Vereinsverbot des Innenministeriums äußerte: “Organisationen, die humanitäre und soziale Hilfe für die Palästinenserinnen und Palästinenser leisten, bedürfen der Unterstützung der Regierung nicht ihres Verbots.“

Bei den Razzien im Ruhrgebiet, NRW und den anderen beiden Bundesländern, in denen das Verbot rechtsgültig ist, Hessen und Hamburg, wurden große Mengen Akten, Datenträger und auch Vereinsgelder beschlagnahmt. Auch zum Sitz des Vereins, eine Immobilie in Frankfurt/Main, wurde den Mitgliedern vorerst der Zutritt verwehrt.
 

-de-

 

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